__ führte zudem in Würdigung der von der Beschwerdeführerin gemachten Angaben zum sozialen Kontext (VB 190.3 S. 8, 11, 18) aus, es sei bei der Beschwerdeführerin zu einem gewissen Rückzug gekommen, wobei von einer sozialen Isolierung jedoch nicht die Rede sein könne. Sie lebe mit ihrem Sohn zusammen und führe mit diesem ein geordnetes soziales Leben (VB 190.3 S. 24). Des Weiteren waren Prof. Dr. med. E._____ auch die stattfindenden Behandlungen bekannt (VB 190.3 S. 11). Zusammenfassend führte er aus, die Standardindikatoren seien aus medizinischer Sicht nicht erfüllt.