Ein solches strukturiertes Beweisverfahren bleibt jedoch entbehrlich, wo es nicht nötig oder geeignet ist oder wo im Rahmen beweiswertiger fachärztlicher Berichte eine Arbeitsunfähigkeit in nachvollziehbar begründeter Weise verneint wird (BGE 143 V 418 E. 7.1 S. 428 f.; Urteil des Bundesgerichts 9C_60/2023 vom 20. Juli 2023 E. 6.2. mit Hinweisen). Dies ist vorliegend der Fall. So führte der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. med.