Entgegen der Beschwerdeführerin bestätigt das bidisziplinäre Gutachten sodann auch nicht, dass der Sachverhalt nicht vollständig abgeklärt sei (vgl. Beschwerde S. 4). Im IME-Gutachten wurde zwar festgehalten, dass die Behandler die Schmerzverarbeitungsstörung unzureichend gewürdigt hätten. Jedoch wurde dieses Versäumnis im gleichen Zug nachgeholt. So wurde im Gutachten ausgeführt, die zunehmend chronifizierte Schmerzsymptomatik sei vorwiegend auf die psychosozialen Probleme zurückführen. Dabei liege eher ein passiv-rigides, unangepasstes, soziokulturell geprägtes Copingverhalten mit Erwartungen an den Staat und dessen sozialen Institutionen vor (VB 190.3 S. 23).