Aus psychiatrischer Sicht würden keine Störungen von Krankheitswert bestehen. Psychosoziale Belastungen würden die psychische Situation weitgehend dominieren. Es liege kein verselbstständigtes psychiatrisches Störungsbild vor (VB 190.1 S. 10). Aus psychiatrischer Sicht bestehe sowohl in der angestammten als auch in der leidensadaptierten Tätigkeit eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 190 S. 14).