2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 2. März 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. April 2023 fristgerecht Beschwerde und stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der SVA Aargau Invalidenversicherung vom 2. März 2023 sei aufzuheben und der Invaliditätsgrad sei auf mindestens 40 % festzusetzen. 2. Eventualiter seien die Akten an die Beschwerdegegnerin zur Neubeurteilung zurückzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -"