Am 1. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin Einwand gegen den Vorbescheid und beantragte eine Begutachtung. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des RAD bidisziplinär begutachten (Gutachten der Neuroinstitut St. Gallen GmbH, Interdisziplinäre Medizinische Expertisen, St. Gallen [IME], vom 9. August 2022). Nach Rücksprachen mit dem RAD und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 2. März 2023 ab.