1.2. Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf berufliche Massnahmen wurden in der Folge diverse medizinische Berichte zu den Akten gereicht und es wurde Rücksprache mit dem RAD genommen. Am 2. August 2021 bat die Beschwerdeführerin zudem um erneute Rentenprüfung. Mit Vorbescheid vom 3. August 2021 stellte ihr die Beschwerdegegnerin die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Am 1. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin Einwand gegen den Vorbescheid und beantragte eine Begutachtung.