1. 1.1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 13. September 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche, medizinische und persönliche Abklärungen und holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 5. März 2020 ab. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.