1. Die 1985 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 14. Dezember 2021 bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen und holte Berichte der behandelnden Ärzte sowie Aktenbeurteilungen des regionalärztlichen Dienstes (RAD) ein. Am 13. Dezember 2022 erliess die Beschwerdegegnerin den Vorbescheid, mit welchem ein Anspruch auf eine Rente von 25 % einer ganzen Rente ab 1. September 2022 in Aussicht gestellt wurde. Am 21. März 2023 erliess die Beschwerdegegnerin die Rentenverfügung, mit welcher eine Rente von 25 % einer ganzen Rente ab 1. September 2022 zugesprochen wurde.