Die Stellungnahme von Dr. med. J._____ ist zudem umfassend, berücksichtigt die massgebenden Beschwerden sowie Vorakten und ist in ihrer Beurteilung des medizinischen Sachverhalts sowie der Einschätzung betreffend die Bedeutung des Ereignisses vom 24. September 2020 für die vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerden einleuchtend begründet (vgl. dazu vorne E. 3.4.1.). Die Beurteilung von Dr. med.