Auch bei der klinischen Untersuchung am Unfalltag hätten – neben einer leichten Druckdolenz links der HWS – keine Beschwerden dokumentiert werden können. Es sei daher davon auszugehen, dass "keine strukturell objektivierbaren Folgen des Unfalls" (mehr) vorliegen würden. Dementsprechend und vor dem Hintergrund dieser Befundlage sei denn auch von weiteren Behandlungen der Unfallfolgen keine namhafte Besserung des Gesundheitszustands mehr zu erwarten. Die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers sei durch die Folgen des Unfalls spätestens nach Ablauf eines Jahres nicht mehr eingeschränkt gewesen (VB 89).