Der Hausarzt des Beschwerdeführers Dr. med. G._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, hielt in seinem undatierten Zwischenbericht (eingegangen bei der Beschwerdegegnerin am 6. Dezember 2021) die Diagnosen eines lumbospondylogenen und lumboradikulären Schmerzsyndroms sowie eines HWS-Schleu- dertraumas fest (VB 55). Eine in der Folge durchgeführte MRI-Untersu- chung der HWS zeigte keine Hinweise für (alte) Frakturen oder ligamentäre Läsionen, jedoch degenerative Veränderungen (vgl. den Bericht von Dr. med. H._____, Facharzt für Nuklearmedizin sowie für Radiologie, vom 11. Dezember 2021 in VB 67, S. 2). Dem Bericht von Dr. med. I._____, - 10 -