Der Beschwerdeführer konnte sein Fahrzeug selbständig verlassen und sich davon entfernen, ehe er schliesslich von der aufgebotenen Ambulanz – bei vollem Bewusstsein – zur Kontrolle ins Kantonsspital C._____ gebracht wurde (vgl. den undatierten Einsatzbericht des Rettungsdiensts in VB 19, S. 1). Dort wurde eine Distorsion der HWS diagnostiziert (vgl. den Austrittsbericht vom 25. September 2020 in VB 2, S. 1 f., den Dokumentationsbogen für Erstkonsultation nach kranio-zervikalem Beschleunigungstrauma vom 24. September 2020 in VB 2, S. 3 ff., sowie den radiologischen Bericht gleichen Datums in VB 17).