4. 4.1. Bezüglich des Ereignisses vom 24. September 2020 ist den Akten im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer fuhr mit seinem Auto – nach eigenen Angaben mit etwa 105 km/h – auf der Normalspur der A1 in Richtung Z._____, als ein anderer auf der Überholspur – nach dessen Angaben mit rund 100 km/h – fahrender Verkehrsteilnehmer auf Höhe Y._____ die Kontrolle über sein Auto verlor, nach rechts ausschwenkte und mit seiner rechten Fahrzeugseite (Höhe Hinterachse) mit der linken Fahrzeugseite des Beschwerdeführers (Höhe Vorderachse) kollidierte.