2.3. Mit Eingabe vom 8. August 2023 verurkundete der Beschwerdeführer weitere medizinischen Akten und hielt an seinen Anträgen sowie deren Begründung fest. 2.4. Mit Eingabe vom 17. August 2023 erneuerte die Beschwerdegegnerin ihren Antrag auf Abweisung der Beschwerde. 2.5. Mit Eingabe vom 29. August 2023 hielt der Beschwerdeführer im Wesentlichen an seiner Beschwerde und deren Begründung fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: