6. Eventualiter sei eine polydisziplinäre Begutachtung vorzunehmen; 7. Eventualiter sei eine biomechanische Beurteilung vorzunehmen; 8. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente von mindestens 50% auszurichten; -3- 9. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung auszurichten; 10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.