"1. Der Einspracheentscheid vom 1. März 2023 sei vollumfänglich aufzuheben; 2. Es sei festzustellen, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde; 3. Die Angelegenheit sei zur Vornahme medizinischer Abklärungen, der Gewährung des rechtlichen Gehörs und neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen: 4. Es seien dem Beschwerdeführer bis zur neuen Beurteilung weiterhin Taggeld und Heilungskosten auszurichten; 5. Eventualiter sei festzustellen, dass der Fallabschluss verfrüht erfolgte;