1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer war seit dem 20. August 2001 als Maschinist bei der B._____ AG angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Am 24. September 2020 erlitt er einen Verkehrsunfall. Für die Folgen dieses Ereignisses erbrachte die Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld).