5.3. Am 3. April 2023 führte Dr. med. D._____ sodann zusammengefasst aus, die RAD-Ärztin Dr. med. C._____ stelle nicht in Abrede, dass die vorliegende cerebrale Bewegungsstörung ("GG 390") auch die erheblich gestörte Bulbärfunktion umfasse. Sodann wiederholte Dr. med. D._____ seine Einschätzung, wonach die künstliche Ernährung in direktem Zusammenhang mit dem besagten Geburtsgebrechen stehe, da die cerebrale Bewegungsstörung den orofacialen Bereich und die Bulbärfunktion miteinschliesse. Dagegen sehe er keinen "überwiegenden Zusammenhang" der künstlichen Ernährung mit dem inzwischen gelöschten Geburtsgebrechen Ziff. 280 GgV-Anhang.