5.2. In seiner Stellungnahme vom 19. August 2022 führte Dr. med. D._____ sodann unter anderem aus, es bestehe eine schwere bulbäre Funktionsstörung. Der Beschwerdeführer sei seit Lebensbeginn nicht oral ernährbar und auf eine Sondenernährung über eine PEG-Jejunalsonde angewiesen. Der Beschwerdeführer könne Flüssigkeiten nicht schlucken. In den letzten Wochen habe (lediglich) ein Schlucken von für die Ernährung irrelevanten Breimengen erzielt werden können. Die bulbäre Funktionsstörung sei im Zusammenhang mit der zerebralen Bewegungsstörung zu sehen, die auch die bulbärmotorische Funktion beeinträchtige.