Belege für eine für diese Klinik verantwortliche Bulbärhirnsymptomatik existierten nicht. Eine bildgebende Diagnostik mittels MRI habe keine strukturellen intrakraniellen Auffälligkeiten gezeigt. Es sei möglich, dass die mundmotorischen Schwierigkeiten die kindliche Ernährung zusätzlich erschweren würden. Sie seien aber nicht hauptursächlich für die beschriebene Klinik. Eine Kostenübernahme der künstlichen Ernährung und der in diesem Zusammenhang notwendigen ärztlichen Massnahmen unter Geburtsgebrechen Ziff. 390 GgV-EDI-Anhang sei nicht möglich (VB 381 S. 2 f.).