Gesetzesrevision gestrichen worden, weshalb diesbezügliche Krankheitskosten nach dem 1. Januar 2022 zulasten der Krankenversicherung gehen würden. Um eine kontinuierliche Behandlung zu ermöglichen, seien die Kosten aus Kulanz bis zum 31. Juli 2022 von der IV übernommen worden. "Zusätzlich zum GG 390 [werde] GG 397 beantragt". Das "GG 397" umfasse Paresen und Paralysen, die in der Regel einen einzelnen Nerv bzw. Plexus betreffen würden und anderweitig nicht erfasst seien ("wie z.B. Augenmuskelparesen"). Beim Beschwerdeführer liege keine isolierte Bulbärhirnsymptomatik vor. Der Hirnstamm mit Pons und Medulla oblongata seien Teil des Cerebrums, insofern sei das Geburtsgebrechen Ziff.