rer seien die Geburtsgebrechen Ziff. 181 (Arthrogryposis), Ziff. 208 (Mikrognathia inferior) und Ziff. 395/390 (cerebrale Bewegungsstörung) GgV- EDI-Anhang sowie zusätzlich bis zur Gesetzesrevision am 1. Januar 2022 Ziff. 280 GgV-Anhang ("kongenitaler GÖR") ausgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen Ziff. 280 GgV-Anhang seien die Kosten für die PEG/Jejunalsondeneinlage, die künstliche Ernährung bei Mangelernährung (wobei letztere fälschlicherweise ohne Rückfrage beim RAD zeitweise unter Ziff.