3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Beurteilung der RAD-Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, vom 24. Februar 2023. Diese führte betreffend künstliche Ernährung zusammengefasst aus, beim Beschwerdeführer bestehe ein Bainbridge-Ropers- Syndrom "bzw. Synonym laut Orphanet eine schwere Fütterungsproblematik mit Gedeihstörung und Mikrocephalie durch ASXL 3-Mangel […]". Die syndromale Erkrankung entspreche keinem Geburtsgebrechen gemäss der (seit 1. Januar 2022 in Kraft stehenden) GgV-EDI. Versichert bei der IV seien nur einzelne Symptome der Grunderkrankung. Beim Beschwerdefüh-