Grad III, schweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom [OSAS] mit Tagesmüdigkeit, metabolisches Syndrom, Refluxösophagitis Grad I, Sigmadivertikulose, und Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion). 4.2. Gemäss Art. 69 Abs. 1bis IVG ist das Verfahren kostenpflichtig. Die Kosten werden nach dem Verfahrensaufwand und unabhängig von Streitwert im Rahmen von Fr. 200 bis Fr. 1'000.00 festgesetzt. Für das vorliegende Verfahren betragen diese Fr. 800.00. Sie sind gemäss dem Verfahrensausgang der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen.