4. 4.1. Nach dem Dargelegten bestehen (zumindest geringe) Zweifel an der Beurteilung des Sachverhalts durch RAD-Arzt Dr. med. B._____ (vgl. E. 2.2.). In teilweiser Gutheissung der Beschwerde ist die angefochtene Verfügung vom 2. März 2023 entsprechend aufzuheben und die Sache - wie eventualiter beantragt - an die Beschwerdegegnerin zur weiteren medizinischen Abklärung zurückzuweisen. Hierbei wird neben der medizinischen Beurteilung der unfallbedingten Einschränkungen auch eine ausdrückliche medizinische Stellungnahme zu weiteren gesundheitlichen Beschwerden erwartet, für welche Hinweise aus den Akten ersichtlich sind (z.B. Adipositas -6-