3.2. Am 8. Dezember 2022 beurteilte RAD-Arzt Dr. med. B._____ die angestammte Tätigkeit dem Beschwerdeführer aufgrund dessen deutlich verminderten Fussbelastbarkeit als nicht mehr zumutbar. Hingegen erachtete er eine angepasste leichte, wechselbelastende bis vorwiegend sitzende Tätigkeiten mit einer Hebe- und Tragelimite 15kg, ohne Knien, Kauern, auf Leitern/Gerüsten/Treppen Stehen und Gehen in unebenem Gelände aus orthopädisch-neurologischer Sicht seit Mai 2022 als ganztags zumutbar (VB 28).