1. Die Beschwerdegegnerin geht in der angefochtenen Verfügung (Vernehmlassungsbeilage [VB] 42) gestützt auf die Aktenbeurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____ im Wesentlichen davon aus, dass dem Beschwerdeführer seit Mai 2022 eine angepasste leichte wechselbelastende bis vorwiegend sitzende Tätigkeit mit Hebe- und Traglimite 15kg, ohne Knien, Kauern, Steigen auf Leitern/Gerüsten/Treppen und Gehen in unebenem Gelände vollumfänglich zumutbar ist (Vernehmlassungsbeilage [VB] 42/1, VB 46/14 und VB 28/2). Der Beschwerdeführer bestreitet diese Aktenbeurteilung.