2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. Mai 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 21. Juni 2023 auf eine Stellungnahme. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Juni 2023 wurde die unentgeltliche Rechtspflege dem Gesuchsteller bewilligt und Dr. iur. Hörhager, Rechtsanwalt, Schöftland, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: