1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 27. September 2022 (Datum Posteingang) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen und holte u.a. Berichte der behandelnden Ärzte ein. Gestützt auf die Aktenbeurteilung von Dr. med. B._____, Facharzt für Rheumatologie und für Physikalische Medizin und Rehabilitation, vom regionalärztlichen Dienst (RAD) vom 8. Dezember 2022 verneinte sie nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 2. März 2023 den Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung.