Eine erstmalige Dokumentation von Wirbelsäulenbeschwerden finde sich 2021 und damit sechs Jahre nach dem Unfallereignis. Zudem würde diese Beurteilung im Kehrschluss bedeuten, dass eine Unfallversicherung grundsätzlich bei Wirbelsäulenbeschwerden nach einem Eingriff an den unteren Extremitäten, sei es Hüfte, Kniegelenk oder Fuss, bei Schmerzauslösung chronisch degenerativer Veränderungen leistungspflichtig wäre. Dies wäre als vorübergehende Schmerzauslösung zeitnah zum Unfallereignis für eine begrenzte Zeit nachvollziehbar, nicht jedoch sechs Jahre nach dem Unfallereignis (VB 809 S. 3 f.).