2. Die Beschwerdegegnerin habe dem Beschwerdeführer sämtliche zusätzlichen medizinischen Abklärungskosten, welche aufgrund von zusätzlichen Abklärungen durch die Fachärzte des Kantonsspitals B._____ entstanden sind, zurückzuerstatten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. April 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit Eingabe vom 5. Mai 2023 reichte der Beschwerdeführer ein aktuelles Arbeitsunfähigkeitszeugnis zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: