erheblichen Vorschäden, die fehlenden Kollateralschäden im Bereich des Bandapparates sowie die späte Erstkonsultation sprächen gegen eine Verursachung durch den Unfall vom 4. Juli 2022 (vgl. E. 3.). Er verneinte einen Kausalzusammenhang zwischen den über den 15. September 2022 hinaus persistierenden Kniebeschwerden und dem Unfall vom 4. Juli 2022 im Wesentlichen aufgrund einerseits des Fehlens von Hinweisen auf eine akut traumatische Verletzung sowohl in den radiologischen Befunden als auch in der klinischen Symptomatik unmittelbar nach dem fraglichen Unfall sowie andererseits der vorbestehenden degenerativen Veränderungen im gesamten Kniegelenksbereich.