sich die behandelnden Ärzte in erster Linie auf die Behandlung zu konzentrieren haben und deren Berichte nicht den Zweck einer den abschliessenden Entscheid über die Versicherungsansprüche erlaubenden objektiven Beurteilung des Gesundheitszustandes verfolgen (BGE 125 V 351 E. 3a/cc S. 353 mit weiteren Hinweisen). Demgegenüber legte Dr. med. B._____ ausführlich und nachvollziehbar dar, dass und weshalb er zum Schluss gelangt sei, dass der Innenmeniskusschaden nicht auf den Unfall vom 4. Juli 2022 zurückzuführen, sondern degenerativ bedingt sei. So führte er aus, die (auch von den Dres. med. C._____ und D._____ festgestellten [vgl. VB 7 f.])