5.3.2. Aufgrund der medizinischen Akten steht fest und unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer am linken Knie (nebst weiteren degenerativen bzw. auf frühere Verletzungen zurückzuführenden Veränderungen) eine mässiggradige Arthrose sowie eine Meniskusläsion aufweist (vgl. VB 2 S. 2; VB 7 ff.). Was die Ursache der Meniskusläsion anbelangt, gelangte Dr. med. B._____ zum Schluss, es liege keine unfallbedingte strukturelle Läsion vor. Der Innenmeniskusschaden sei älter und chronisch (VB 9 S. 3). Dr. med. C.__