Dieser führte aus, beim Beschwerdeführer hätten bereits vor dem Unfall vom 4. Juli 2022 eine mässiggradige Pangonarthrose des linken Kniegelenkes mit Betonung des medialen femorotibialen und femoropatellaren Gelenkkompartimentes sowie ein arthrosebedingter chronischer Innenmeniskusschaden bestanden. Es sei überwiegend wahrscheinlich in der Folge des Sturzes vom 4. Juli 2022 zu einer leichten Kontusion/Distorsion des linken Kniegelenkes mit vorübergehender Aktivierung eines Vorzustandes einer mässigen Pangonarthrose mit arthroseassoziiertem Innenmeniskusschaden für einen maximalen Zeitraum von zehn Wochen ohne zusätzliche unfallbedingte strukturelle Läsion gekommen.