Spätestens am 15. September 2022 sei der Status quo sine (Zustand, wie er sich auch ohne Unfall eingestellt hätte) erreicht gewesen. Der Beschwerdeführer macht demgegenüber zusammengefasst geltend, auf die Beurteilung von Dr. med. B._____ könne nicht abgestellt werden; die unfallbedingten Beschwerden seien erst per Ende April 2023 wieder abgeklungen. Die Beschwerdegegnerin sei für die Kniebeschwerden daher auch über den -3- 15. September 2022 hinaus noch bis zur Ausschöpfung der Physiotherapiesitzungen gemäss im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung noch laufender entsprechender Verordnung leistungspflichtig.