Dies wurde von Dr. med. E._____ gemäss den vorangehenden Ausführungen den Vorgaben entsprechend vorgenommen. Dies bestätigte auch der RAD- Arzt Dr. med. G._____ in seiner Stellungnahme vom 1. Januar 2023. Darin führte Dr. med. G._____ aus, Dr. med. E._____ komme in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 20. Oktober 2022 nach detaillierter bzw. recht differenzierter Würdigung zu der Beurteilung, dass er an seiner Beurteilung, die er im Rahmen seiner psychiatrischen Beurteilung vom 5. Mai 2020 abgegeben habe, festhalte. Er begründe seine Beurteilung recht ausführlich und für den RAD gut nachvollziehbar. Insofern könne auf die versicherungsmedizinische Beurteilung von Dr. med.