ins Recht gelegten Aktenstücke gegen eine leistungseinschränkende relevante Persönlichkeitsproblematik sprechen. Überdies pflege die Beschwerdeführerin unauffällige Beziehungen zu einem Freundeskreis. Im Sommer 2019 sei sie mit dem damaligen Freund und der Tochter in die Sommerferien gereist und in den Akten würden mehrere Flugreisen ins Ausland festgehalten. Sie habe vor der Corona Pandemie regelmässig die Sauna und das Fitnessstudio besucht. Aus diesen Gründen seien bereits die Eingangskriterien, um von einer spezifischen leistungseinschränkenden Persönlichkeitsstörung gemäss der ICD-10 sprechen zu können, überwiegend wahrscheinlich nicht erfüllt.