Sie sei mehrere Jahre als Versicherungsvertreterin in einem 100%-Pensum tätig gewesen und habe hernach mehrere Jahre in einem 60%igen Arbeitspensum als Verkäuferin gearbeitet. Gerade in diesen Berufen mit Kundenkontakt würden soziale und emotionale Kompetenzen, Flexibilität und kognitive Umstellungsfähigkeit verlangt, die die Beschwerdeführerin über Jahre als Ressource unter Beweis gestellt habe. Sie habe eine Familie gegründet und die Mutterrolle erfolgreich ausgefüllt. Sie habe zum Begutachtungszeitpunkt wieder eine stabile Lebenspartnerschaft gepflegt.