Sie habe ohne Einschränkungen ihre Mutter-Rolle wahrgenommen bzw. tue dies immer noch und habe eine langjährige Ehe mit dem Kindsvater geführt, so dass sie eine Beziehungskonstanz nachweise, die unter anderem bei einer Borderline-Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.31) allgemein sehr untypisch wäre. Sie sei mehrere Jahre als Versicherungsvertreterin in einem 100%-Pensum tätig gewesen und habe hernach mehrere Jahre in einem 60%igen Arbeitspensum als Verkäuferin gearbeitet.