dies gelte, auch wenn in einem neu vorgelegten neuropsychologischen Bericht vom 12. Oktober 2019 Hinweise auf eine ADHS im Kindesalter genannt würden. Anhaltspunkte für kinderpsychiatrische Erkrankungen und aus den berichteten Traumatisierungen bestehende psychiatrische Brückensymptome, die bis ins Erwachsenenalter weiterbestünden und sich relevant auf die berufliche Leistungsfähigkeit auswirkten, seien nicht überwiegend wahrscheinlich. Er sei auf diese Aspekte in seinem Gutachten eingegangen, weshalb die Angaben von Dr. med. F._____, dass im Gutachten darauf nicht Bezug genommen worden sei, unrichtig seien (VB 121 S. 6 f.).