Im Übrigen impliziere die Stellungnahme von Dr. med. G._____, dass das Gutachten von Dr. med. H._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, auf das Dr. med. G._____ mit keinem Wort eingehe, fehlerhaft und nicht verwertbar sei. Seiner (Dr. med. F._____) Ansicht nach sei das Gutachten von Dr. med. H._____ wesentlich relevanter als dasjenige von Dr. med. E._____. Entgegen dem RAD-Arzt habe der Begriff der "Gegenübertragung" schulenübergreifend in der Facharztausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH einen wichtigen Stellenwert. Gleiches gelte für die Versicherungsmedizin (VB 103 S. 37).