Nun sei es tatsächlich so, dass das Erscheinungsbild der Beschwerdeführerin und deren Art, zu kommunizieren, negative Gegenübertragungsgefühle provozieren könne. So könne man als Laie oder auch als mit diesem Störungsbild nicht vertrauter Fachmann tatsächlich den Eindruck erhalten, das Störungsbild sei unecht. Die Realität sei aber, dass die Beschwerdeführerin praktisch keinen Zugang zu ihren Gefühlen habe und permanent eine Rolle spiele, die sie selbst als nicht authentisch erlebe. Mitunter komme es dann allerdings in Belastungssituationen zu raptusartigen heftigen Gefühlsausbrüchen.