Es würden wesentliche Befunde und Berichte nicht genannt und nicht gewürdigt (VB 98 S. 1). Er halte es für sehr unwahrscheinlich, dass über einen längeren Zeitraum mehrere ausgewiesenen Fachpersonen und Institutionen gravierende psychische Störungen diagnostiziert hätten, die dann bei der Untersuchung durch Dr. med. E._____ plötzlich nicht mehr bestanden hätten. Es liege zudem bei Traumafolgestörungen im Wesen des Krankheitsbildes, dass regelmässig traumaspezifische Inhalte ungenau und fragmentiert berichtet würden. -8-