Kann die Offenheit bejaht werden, ist die Besorgnis der Voreingenommenheit trotz Vorbefassung unbegründet (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_276/2016 vom 23. Juni 2016 E. 5.1. mit Hinweisen). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Experte andere Fragen zu -6-