Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher, medizinischer und persönlicher Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (D._____) ein, nahm mehrmals Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin begutachten (Gutachten von Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 5. Mai 2020). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 ab.