4.1.4. Dr. med. B. bezieht sich ferner bei der Beantwortung der Frage nach der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit lediglich auf eine Bürotätigkeit (vgl. VB 51, S. 25). Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Arbeitsfähigkeit in sonstigen beziehungsweise anderen Tätigkeiten besteht, bleibt damit unklar. Hinzu kommt, dass der Gutachter bei einer zu- -8-