Ähnliche Vorbehalte bestehen bezüglich der gutachterlich beschriebenen akzentuierten Persönlichkeitszüge, welche ebenfalls in der Liste der Diagnosen aufgeführt sind. Es ist diesbezüglich in Erinnerung zu rufen, dass Diagnose aus der Z-Kategorie der ICD-10 für Fälle vorgesehen sind, in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äussere Ursache unter den anderen Kategorien der ICD-10 klassifizierbar sind. Als solche beeinflussen sie zwar den Gesundheitszustand einer Person (vgl. -7-