4.1.2. Nicht schlüssig ist ferner, weshalb Dr. med. B. das Vorliegen einer PTBS verneint (vgl. VB 51, S. 24), eine solche indes trotzdem – wenn auch als subsyndromal – in der Liste seiner Diagnosen aufführt. Damit ist letztlich unklar, ob unter diesem Gesichtspunkt von einem Gesundheitsschaden auszugehen ist oder nicht. Ähnliche Vorbehalte bestehen bezüglich der gutachterlich beschriebenen akzentuierten Persönlichkeitszüge, welche ebenfalls in der Liste der Diagnosen aufgeführt sind.